Datenschutz und Schweigepflicht
Grundlage für meine Kindertagespflegetätigkeit ist die Datenschutz Grund Verordnung der EU.
Nach Beendigung der Betreuung werden Daten der Tageskinder entsprechend der offiziell vorgegebenen Fristen gelöscht.
Die Schweigepflicht bedeutet, dass über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der Tagespflegestelle und die jeweiligen Familien betreffen, die eine Geheimhaltung verlangen, Stillschweigen bewahrt bleibt. Gründe für eine Aufhebung der Schweigepflicht sind im SGB VIII unter § 5 geregelt.